Rücknahme, Aufhebung und ggf. Erstattung im SGB II
Fehlerhafte Bewilligungen rechtssicher korrigieren: Das Seminar vermittelt die sichere Anwendung der §§ 44, 45 und 48 SGB X sowie des § 41a SGB II sowie die anschließende Erstattung und Durchsetzung bestehender Forderungen.
Das Seminar auf einen Blick
- Dauer: 2 Tage
- Formate: Online oder als Inhouse-Seminar
- Online Termine ->
Grundlagen verstehen
Sie erschließen sich das Zusammenspiel der §§ 44, 45 und 48 SGB X mit den Besonderheiten des SGB II und § 330 SGB III. Dabei unterscheiden Sie die Korrektur von Verwaltungsakten von der abschließenden Entscheidung über vorläufige Leistungen.
Regelungen anwenden
Sie verbinden Anhörung, Tatbestandsprüfung und Erstattung zu einem geordneten Verfahren. Individualisierung, Vertretung, Vertrauensschutz und zeitliche Grenzen werden dort geprüft, wo sie für die jeweilige Entscheidung maßgeblich sind.
Praxisnah beraten
Sie erklären den Anlass einer Korrektur und die Zuordnung möglicher Erstattungsforderungen verständlich. Das unterstützt eine klare Kommunikation mit den betroffenen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft und ihren Vertretungen.
Zielgruppe
Mitarbeitende in der Leistungsgewährung und in Widerspruchsstellen der Jobcenter sowie Beschäftigte, die Korrekturentscheidungen, Erstattungsforderungen oder abschließende Feststellungen bearbeiten.
Ihr Nutzen
- Sie grenzen die maßgeblichen Korrekturvorschriften gezielter voneinander ab.
- Sie berücksichtigen individuelle Ansprüche und vermeiden typische Zuordnungsfehler.
- Sie bearbeiten Erstattungen und vorläufige Bewilligungen mit einer klaren Prüfungsstruktur.
SEMINARINHALTE
Seminarinhalte im Überblick
Das Seminar vermittelt Ihnen das notwendige Wissen, um die jeweiligen Regelungen rechtssicher zu prüfen, zu entscheiden und in der Praxis anzuwenden.
Verfahren und individuelle Ansprüche
- Anhörung nach § 24 SGB X
- Bedarfsgemeinschaft und Individualisierung nach § 9 SGB II
- Vertretung nach § 38 SGB II und weitere Vertretungsformen
- Bestimmtheit und personenbezogene Bescheidgestaltung
Verwaltungsakte korrigieren
- Prüfung der §§ 44, 45 und 48 SGB X
- Besonderheiten durch § 330 SGB III
- Vertrauensschutz und maßgebliche Prüfungsfristen
- Bagatellgrenzen und fallbezogene Korrekturentscheidung
Erstattung und konkurrierende Ansprüche
- Erstattungsanspruch nach § 50 SGB X und Verjährung
- Minderjährigenhaftungsbeschränkung nach § 1629a BGB
- Verhältnis zu § 34a SGB II und gesamtschuldnerische Haftung
- Durchsetzung durch Aufrechnung nach § 43 SGB II
Vorläufige Leistungen abschließen
- Vorläufige Bewilligung nach § 41a SGB II
- Änderungen während des vorläufigen Bewilligungszeitraums
- Abschließende Feststellung und § 41a Abs. 5 und 6 SGB II
- Bagatellgrenzen und Besonderheiten des Verfahrens
