

Rücknahme, Aufhebung und ggf. Erstattung im SGB II
Das Seminar zur Beseitigung rechtswidriger Verwaltungsakte
Das Verfahren zur Beseitigung rechtswidriger Verwaltungsakte im SGB II ist aufgrund der
gesetzlichen und höchstrichterlichen Vorgaben sehr komplex. Die Teilnehmenden werden
durch das Seminar in die Lage versetzt, im täglichen Arbeitsablauf einzelne Rechtsnormen
des SGB II, III und X voneinander abzugrenzen und entsprechend anzuwenden. Zu den einzelnen Themenkomplexen werden Praxisfälle diskutiert und ausgearbeitet, Problemfälle
besprochen und Vorgehensweisen erarbeitet.
Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:
Der rechtswidrige VA und seine Beseitigung
Die Anhörungspflicht gem. § 24 SGB X
Das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft im SGB II und deren Folgen
– Vertretung der Bedarfsgemeinschaft gem. § 38
– Sonstige Vertretungsformen und deren Zurechenbarkeit
Die Individualisierung von Ansprüchen (Bedarfsanteilsmethode gem. § 9 SGB II)
Rücknahme und Aufhebung eines Verwaltungsaktes
– Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 44, 45 und 48 SGB X im Lichte des § 330
SGB III
– Bagatellgrenze durch die Einführung des Bürgergeldgesetzes
– Voraussetzungen für einen rechtmäßigen (Aufhebungs- und Erstattungs-)Bescheid (Bestimmtheitsgrundsatz etc.)
Die Frage des Kostenersatzes gem. § 34a SGB II
Wie sind die Voraussetzungen?
Steht der Kostenersatz gem. § 34a SGB II
im Ermessen der Sachbearbeitenden?
Die Parallelität von Aufhebung und Erstattung sowie des Kostenersatzes.
Gesamtschuldnerische Haftung.
Der Erstattungsanspruch
Erstattungsanspruch gegen den Erstattungsverpflichteten gem. § 50 SGB X
Wirkung eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides
Verjährung
Wirkung der Einrede der Haftungsbeschränkung gem. § 1629a BGB
Vorläufige Leistungsgewährung
Anwendung der vorl. Leistungsbewilligung
Änderungen Zugunsten/ Zuungunsten während der vorl. Bewilligung
Abschließende Feststellung
Tatbestandsvoraussetzungen des § 41a Abs. 5 und 6 SGB II
Bagatellgrenze
Verfahren
Besonderheiten
Durchsetzung des Anspruches
Voraussetzungen des § 43 SGB II
Verfahrensweise
