Fortbildungen Berg

Grundseminar SGB II

Nach diesem Grundseminar, welches alle wesentlichen Basics für die tägliche Praxis vermittelt, sind die Teilnehmer/innen in der Lage, das geltende Recht unter Beachtung der
fachlichen Weisungen anzuwenden sowie Kunden im Leistungsrecht zu beraten.

Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:

Gesetzesaufbau

Aufgabe
Ziele
Grundsätze
Anwendung der Sozialgesetzbücher

Anspruchsberechtigte/-voraussetzungen/Ausschlussgründe

Bedarfsgemeinschaften, Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaften

Bedarfe im SGB II

Regelbedarfe
Mehrbedarfe
Unterkunft/Heizung
Darlehen und einmalige Leistungen nach § 24 SGB II

Einkommen gem. der §§ 11 ff. SGB II sowie der Bürgergeld-V

  • Wie wird Einkommen definiert
  • Abgrenzung zu Vermögen
  • Zuflussprinzip
  • Anrechnungsfreie Einnahmen
  • Einkommensbereinigung

Die Vermögensberücksichtigung im SGB II

  • Vermögen inner- und außerhalb der Karenzzeit
  • Darlehnsweise Erbringung von Leistungen bei zu berücksichtigendem Vermögen

Leistungsminderungen

  • Was ist eine Leistungsminderung?
  • Wie wird diese und mit welchen rechtlichen Vorgaben umgesetzt?

Sozialversicherung

  • Die Pflichtversicherung im SGB II
  • Was ist eigentlich mit der Familienversicherung?
  • Versicherungszuschüsse nach § 26 SGB II

Übergang von Ansprüchen nach § 33 SGB II

Darlehen nach § 42a SGB II

  • Wer ist Darlehensnehmen?
  • Wie sind die Voraussetzungen?
  • Wie erfolgt die Tilgung?
  • Was passiert beim Zusammentraffen mit Minderungen und/oder Aufrechnungen?

Aufrechnung nach § 43 SGB II

  • Voraussetzungen der Aufrechnung
  • Höhe der Aufrechnung
  • Verjährung
  • Ermessensausübung

Praxisfall

  • Vertiefung der Themenbereiche aus dem Grundseminar I unter Berücksichtigung der in der Praxis gemachten Erfahrungen und evtl. dadurch entstandenen Rechtsfragen.
  • Bearbeitung von Sachverhalten/praktischen Fällen anhand der Antragsvordrucke.

Sinnvollerweise verfügen die Teilnehmenden des fünftägigen Grundseminars SGB II bereits über erste praktische Erfahrungen aus der Arbeit im Jobcenter. Ein Zeitraum von etwa zwei bis drei Wochen im praktischen Einsatz hat sich bewährt, damit die vermittelten Inhalte – von den gesetzlichen Grundlagen bis hin zu typischen Fallkonstellationen – besser eingeordnet und mit eigenen Praxiserlebnissen verknüpft werden können.

Dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme. Auch Mitarbeitende, die erst kürzlich im Jobcenter begonnen haben oder ihren Einstieg erst noch vor sich haben, sind ausdrücklich willkommen. In diesen Fällen bietet das Seminar die Gelegenheit, von Anfang an ein strukturiertes Fundament im SGB II zu erwerben und sich gezielt auf die praktische Tätigkeit vorzubereiten.

Melden Sie sich für den Newsletter an und bleiben Sie informiert.