

Ersatzansprüche nach den §§ 34 ff. SGB II
Erkennen, prüfen und durchsetzen
Seit der SGB II-Reform zum 01.01.2011 und Einführung des Rechtsvereinfachungsgesetzes
zum 01.08.2016 beinhaltet das SGB II nunmehr 2 zentrale Vorschriften für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen (ähnlich eines Schadensersatzanspruches).
Zum einen den § 34 SGB II bei sozialwidrigem Verhalten und zum anderen den § 34a SGB II
bei Verursachung rechtswidriger Leistungen an Dritte.
In diesem Seminar werden lernen die Mitarbeiter/innen, Ersatzansprüche nach den §§ 34 ff.
SGB II zu erkennen, die Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen und die Ersatzansprüche
ggf. durchzusetzen. Die Ersatzansprüche werden bundesweit sehr stiefmütterlich behandelt, haben jedoch vor dem Hintergrund des Nachrangigkeitsgrundsatzes und der Refinanzierung erhebliche Bedeutung! Insbesondere stehen sie nicht im Ermessen des Grundsicherungsträgers, sondern müssen „geltend“ gemacht werden! Folgende Inhalte werden vermittelt:
Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:
Ersatzpflicht gem. § 34 SGB II
Voraussetzungen im Überblick
Unbestimmte Rechtsbegriffe
Beispielfälle
Absehen von einer Ersatzpflicht
Erbenhaftung
Erlöschen des Ersatzanspruches
Verhältnis zu § 5 SGB II
Ersatzpflicht gem. § 34a SGB II
Tatbestandsvoraussetzungen,
Rechtsfolge,
Umfang
Fristen,
Verjährung/ Vererbung des Anspruchs,
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Konkurrenz zu § 45, 48 und 50 SGB X,
Fragen der gesamtschuldnerischen Haftung
Erstattungsanspruch nach § 34 b SGB II
Tatbestandsvoraussetzungen,
Rechtsfolge,
Umfang,
Verjährung des Erstattungsanspruchs,
Erbenhaftung,
Fragen der gesamtschuldnerischen Haftung
„Ersatzansprüche“ nach § 34c SGB II
Erstattungsanspruch in Todesfällen
Tatbestandsvoraussetzungen,
Rechtsfolgen,
Umfang
Erstattungsanspruch gegenüber Dritten -Erben und andere Verfügende (Umfang,
Fristen, Verjährung)
Aufrechnung nach § 43 SGB II
Tatbestandsvoraussetzungen
Ermessen
Umfang
Dauer/Verjährung
Verfahren
Erstattungspflichtige Leistungen
Bescheid über die Ersatzpflicht
