Das SGB II und die vorrangigen Leistungen gem. § 12a

Erkennen, prüfen und durchsetzen

Das SGB II ist vom Grundsatz der Nachrangigkeit geprägt. Das bedeutet, dass Sozialleistungen anderer Träger vorrangig in Anspruch zu nehmen sind. In der Praxis stellt sich damit
häufig die Frage, ob und welche anderen Sozialleistungen von diesem Grundsatz betroffen
seien können und wie die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen „aussehen“.

In diesem Seminar werden den Teilnehmern nicht nur die Anspruchsvoraussetzungen für
praxisrelevante vorrangige Sozialleistungen wie beispielsweise erläutert, darüber hinaus wird aufgezeigt, wie und auf welcher Rechtsgrundlage eine Aufforderung zur Beantragung einer vorrangigen Leistung zu erfolgen hat. Ausnahmen von
dieser Verpflichtung werden genauso behandelt, wie die Durchsetzung der vorrangigen
Ansprüche gem. §§ 5 Abs. 3 und 34 SGB II.

Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:

Unterhaltsvorschuss
Kinderzuschlag
Kindergeld
Elterngeld
Wohngeld
Altersrente

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